Wohnmobile bis 4,25 t mit dem B-Führerschein fahren – was gilt heute, was kommt 2028?
Schon jetzt mehr fahren dürfen – und bald noch mehr. Alle Regeln, aktuell und zukünftig, auf einen Blick.
Du planst deine nächste große Reise und brauchst mehr Platz, mehr Komfort – vielleicht endlich eine fest eingebaute Dusche, ein größeres Bett, mehr Stauraum? Und dann steht er da: dein Traum auf vier Rädern. Nur ein Haken – 4,25 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht. Und du hast „nur“ den B-Führerschein.
Was viele nicht wissen: Du darfst unter bestimmten Bedingungen schon heute Wohnmobile bis 4,25 t fahren. Und ab 2028/2029 wird sich die Regelung nochmals deutlich öffnen. Wir erklären dir beides.
Was gilt heute? Die 4,25-Tonnen-Regelung im B-Führerschein
Seit 2013 ist in §6 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) geregelt, dass Inhaber des Führerscheins Klasse B unter bestimmten Voraussetzungen Wohnmobile bis zu 4,25 Tonnen zulässiger Gesamtmasse fahren dürfen – also 750 Kilogramm mehr als der Standardwert von 3,5 t.
Welche Fahrzeuge sind berechtigt?
Nicht jedes Fahrzeug mit Schlafplatz zählt. Entscheidend ist die offizielle Klassifikation im Fahrzeugschein:
| Feld im Fahrzeugschein | Erforderlicher Eintrag |
|---|---|
| Fahrzeugklasse (J) | M1 |
| Aufbauart (15) | SA (Wohnmobil) |
| Zulässige Gesamtmasse (F.1) | max. 4.250 kg |
Fahrzeuge der Klassen M2 oder M3 fallen nicht unter diese Regelung.
Was kommt 2028/2029? Die neue EU-Führerscheinrichtlinie
Am 25. März 2025 haben sich EU-Rat und Europäisches Parlament auf eine neue Führerscheinrichtlinie verständigt – und die ist für Camperinnen und Camper eine kleine Revolution.
Ab 2028/2029 soll es möglich sein, mit dem normalen Führerschein Klasse B Wohnmobile bis zu 4,25 Tonnen zu fahren – unter diesen Bedingungen:
- Du hast den Führerschein Klasse B seit mindestens zwei Jahren
- Du absolvierst ein kurzes Training oder eine Prüfung (genaue Ausgestaltung entscheidet Deutschland)
- Bei alternativem Antrieb (z. B. Elektro): kein Zusatztraining notwendig – wenn du seit mindestens zwei Jahren unfallfrei gefahren bist
Warum du trotzdem jetzt schon handeln solltest
Die Regelung greift erst ab 2028/2029 – aber die Marktbewegung beginnt früher. Was wir schon heute beobachten:
- Immer mehr Kaufinteressierte fragen gezielt nach Modellen zwischen 3,5 und 4,25 Tonnen
- Wer jetzt noch ein leichteres Modell fährt, überlegt den Umstieg auf ein größeres
- Die Nachfrage zieht an – und mit ihr voraussichtlich ab 2026/2027 die Preise
Was ist der Unterschied zwischen B96 und der 4,25-Tonnen-Regelung?
Eine häufige Verwechslung: B96 ist nicht dasselbe wie die Schlüsselzahl 96.
- B96 erlaubt das Ziehen schwererer Anhänger mit einem PKW bis 3,5 t zGM
- Schlüsselzahl 96 / 4,25-t-Regelung erlaubt das Fahren eines schwereren Kraftfahrzeugs (Wohnmobil) – ohne Anhänger
Beide Erweiterungen sind separat – und für unterschiedliche Nutzungsszenarien gedacht.
Ab wann gilt die neue EU-Regelung?
Die vorläufige Einigung wurde im März 2025 erzielt. Die Umsetzung in nationales Recht ist für 2028/2029 geplant. Die genaue Ausgestaltung (Training, Prüfung) entscheidet Deutschland.
Welche Wohnmobile passen in dieses Segment?
Zwischen 3,5 und 4,25 Tonnen findest du:
- Teilintegrierte Wohnmobile mittlerer Größe (ca. 6–7 m)
- Integrierte Wohnmobile bis ca. 6,5 m Länge
- Alkoven-Wohnmobile in kompakter Ausführung
Bei der Campingwelt A30 findest du Modelle von Bürstner, Malibu, Etrusco, Laika und weiteren Marken, die genau in dieses Segment fallen – mit persönlicher Beratung, welches Fahrzeug zu deiner Führerscheinklasse und deinem Nutzungsprofil passt.