Wohnmobile bis 4,25 t mit dem B-Führerschein fahren – was gilt heute, was kommt 2028?

Schon jetzt mehr fahren dürfen – und bald noch mehr. Alle Regeln, aktuell und zukünftig, auf einen Blick.

Du planst deine nächste große Reise und brauchst mehr Platz, mehr Komfort – vielleicht endlich eine fest eingebaute Dusche, ein größeres Bett, mehr Stauraum? Und dann steht er da: dein Traum auf vier Rädern. Nur ein Haken – 4,25 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht. Und du hast „nur“ den B-Führerschein. 

Was viele nicht wissen: Du darfst unter bestimmten Bedingungen schon heute Wohnmobile bis 4,25 t fahren. Und ab 2028/2029 wird sich die Regelung nochmals deutlich öffnen. Wir erklären dir beides.

Was gilt heute? Die 4,25-Tonnen-Regelung im B-Führerschein

Seit 2013 ist in §6 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) geregelt, dass Inhaber des Führerscheins Klasse B unter bestimmten Voraussetzungen Wohnmobile bis zu 4,25 Tonnen zulässiger Gesamtmasse fahren dürfen – also 750 Kilogramm mehr als der Standardwert von 3,5 t.

Welche Fahrzeuge sind berechtigt?

Nicht jedes Fahrzeug mit Schlafplatz zählt. Entscheidend ist die offizielle Klassifikation im Fahrzeugschein:

Feld im FahrzeugscheinErforderlicher Eintrag
Fahrzeugklasse (J)M1
Aufbauart (15)SA (Wohnmobil)
Zulässige Gesamtmasse (F.1)max. 4.250 kg

Fahrzeuge der Klassen M2 oder M3 fallen nicht unter diese Regelung.

Was kommt 2028/2029? Die neue EU-Führerscheinrichtlinie

Am 25. März 2025 haben sich EU-Rat und Europäisches Parlament auf eine neue Führerscheinrichtlinie verständigt – und die ist für Camperinnen und Camper eine kleine Revolution.

Ab 2028/2029 soll es möglich sein, mit dem normalen Führerschein Klasse B Wohnmobile bis zu 4,25 Tonnen zu fahren – unter diesen Bedingungen:

  • Du hast den Führerschein Klasse B seit mindestens zwei Jahren
  • Du absolvierst ein kurzes Training oder eine Prüfung (genaue Ausgestaltung entscheidet Deutschland)
  • Bei alternativem Antrieb (z. B. Elektro): kein Zusatztraining notwendig – wenn du seit mindestens zwei Jahren unfallfrei gefahren bist

Warum du trotzdem jetzt schon handeln solltest

Die Regelung greift erst ab 2028/2029 – aber die Marktbewegung beginnt früher. Was wir schon heute beobachten:

  • Immer mehr Kaufinteressierte fragen gezielt nach Modellen zwischen 3,5 und 4,25 Tonnen
  • Wer jetzt noch ein leichteres Modell fährt, überlegt den Umstieg auf ein größeres
  • Die Nachfrage zieht an – und mit ihr voraussichtlich ab 2026/2027 die Preise

Was ist der Unterschied zwischen B96 und der 4,25-Tonnen-Regelung?

Eine häufige Verwechslung: B96 ist nicht dasselbe wie die Schlüsselzahl 96.

 

  • B96 erlaubt das Ziehen schwererer Anhänger mit einem PKW bis 3,5 t zGM
  • Schlüsselzahl 96 / 4,25-t-Regelung erlaubt das Fahren eines schwereren Kraftfahrzeugs (Wohnmobil) – ohne Anhänger

 

Beide Erweiterungen sind separat – und für unterschiedliche Nutzungsszenarien gedacht.

Ab wann gilt die neue EU-Regelung?

Die vorläufige Einigung wurde im März 2025 erzielt. Die Umsetzung in nationales Recht ist für 2028/2029 geplant. Die genaue Ausgestaltung (Training, Prüfung) entscheidet Deutschland.

 

Welche Wohnmobile passen in dieses Segment?

Zwischen 3,5 und 4,25 Tonnen findest du:

  • Teilintegrierte Wohnmobile mittlerer Größe (ca. 6–7 m)
  • Integrierte Wohnmobile bis ca. 6,5 m Länge
  • Alkoven-Wohnmobile in kompakter Ausführung

Bei der Campingwelt A30 findest du Modelle von Bürstner, Malibu, Etrusco, Laika  und weiteren Marken, die genau in dieses Segment fallen – mit persönlicher Beratung, welches Fahrzeug zu deiner Führerscheinklasse und deinem Nutzungsprofil passt.

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